Bandverteidiger

Ein Bandverteidiger (lat. defensor vinculi) ist ein Anwalt bei Eheprozessen und Weihenichtigkeitssachen nach katholischem Kirchenrecht, der als „Verteidiger“ oder „Hüter“ des beklagten Ehe- bzw. Weihebandes auftritt (can. 1432 CIC, can. 1096 CCEO). In Streit- und Strafsachen wird der Vertreter des öffentlichen Wohls demgegenüber als Kirchenanwalt (lat. promotor iustitiae) bezeichnet.


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search